Ein verbindliches Klimaschutzgesetz ist für Österreich essenziell, um klare Rahmenbedingungen für die Reduktion von Treibhausgasemissionen zu schaffen und die Klimaziele langfristig zu sichern. Ohne eine gesetzliche Verankerung bleibt Klimaschutz oft von politischen Mehrheiten abhängig und kann verzögert oder verwässert werden. Ein solches Gesetz gibt Unternehmen, Verwaltung und Bürger:innen Planungssicherheit und sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit in der Klimapolitik. Zudem hilft es, finanzielle Risiken durch Strafzahlungen aufgrund verfehlter EU-Ziele zu vermeiden.
Schaffung einer Governance-Struktur zur Erreichung der KlimazieleEin Klimagesetz schafft den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen, Werkzeuge und Governance zur Erreichung der Klimaziele und der Klimaneutralität, der Klimawandelanpassung und der Kreislaufwirtschaft. Es enthält verbindliche jährliche Obergrenzen für nationale Gesamtemissionen. Es etabliert und regelt unter anderem Aufgaben einer Klima-Governance-Struktur, etabliert Klimachecks in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA), legt den Prozess des Nationalen Klima- und Energieplan (NEKP) fest und definiert den Rahmen einer klimaneutralen Verwaltung. Es etabliert und regelt die Aufgabe einer interministeriellen Steuerungsgruppe und definiert einen Korrekturmechanismus im Falle einer Überschreitung der verbindlichen jährlichen Obergrenzen für Gesamtemissionen. Dabei wird der Fokus auf die Gesamtverantwortung und Flexibilität zwischen den Sektoren gelegt. Die Steuerungsgruppe verantwortet die Erarbeitung eines Klimafahrplans, der als Planungsinstrument fungiert und sowohl Monitoring als auch indikative Reduktionspfade bzw. Treibhausgasbudgets für jeden
Sektor beinhaltet, denen Projektionen der Emissionsentwicklungen gegenübergestellt werden. Der Klimafahrplan stellt zudem, gemäß dem Ziel der Klimaneutralität 2040, die Maßnahmen des Bundes und der Bundesländer dar. Die Einbindung von Bundesländern und Gemeinden, Sozialpartnerinnen und Zivilgesellschaft wird sichergestellt und ein wissenschaftlicher Expertenbeirat wird eingerichtet.
Wirksames Klimaschutzgesetz umgehend verabschieden
Der aktuelle Entwurf des Klimaschutzgesetzes muss auf seine Wirksamkeit für die CO2-Neutralität wissenschaftlich reflektiert werden, direkt im Anschluss – schnellst möglich und spätestens bis Ende des dritten Quartals 2022 – verabschiedet werden und unmittelbar in Kraft treten. Das Gesetz muss klare Zielvorgaben sowie einen wirksamen Verantwortlichkeitsmechanismus und zusätzlich Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen beinhalten.
Eine parteiunabhängige, nicht weisungsgebundene Klimakommission muss die Gesetze und Maßnahmen von Bund und Ländern auf ihre Klimawirksamkeit überprüfen, deren Umsetzung in Bund und Ländern begleiten und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben. Bund und Länder müssen verpflichtend zu den Überprüfungen Stellung nehmen und darstellen, wie sie mit den Empfehlungen der Klimakommission umgehen. Ein allgemein verständlicher Bericht der Klimakommission mit den originalen Stellungnahmen wird barrierefrei zugänglich und leicht auffindbar veröffentlicht.
Diese Seite wurde zuletzt am 27.2.2025 aktualisiert. Unser Maßnahmenmonitor wird laufend ergänzt. Änderungsvorschläge und Feedback gerne an team@klimadashboard.org.