26.03.2026
Die Regierung hat einen in der Koalition abgestimmten Entwurf für das EABG vorgelegt. Nun muss im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden werden, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
09.09.2025
Der Begutachtungsentwurf ist hier zu finden: Link
Ende der Begutachtung 21.10.2025
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist ein in Österreich geplantes Gesetz, das die Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit festlegt und Genehmigungsverfahren für entsprechende Projekte wesentlich vereinfachen soll. Trotz der Dringlichkeit und EU-Vorgaben fehlt bisher die gesetzliche Grundlage in Form des EABG, was den notwendigen Fortschritt beim Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich hemmt.
- Rasche Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben für die Beschleunigung der Genehmigung für Energiewendeprojekte/Energieinfrastrukturgenehmigungen aus der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) unter Wahrung hoher ökologischer Standards und frühzeitiger Einbindung der Öffentlichkeit. Für die erforderlichen Investitionen in die Energiewende müssen Genehmigungen deutlich rascher und einfacher werden sowie Planungssicherheit und Rechtssicherheit gestärkt werden.
- Die RED III soll raschestmöglich und vollständig umgesetzt werden.
- Einführung eines One-Stop-Shops (Verfahrenskonzentration) und Schaffung der dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen.
- Übernahme der Beschleunigung und Erhöhung der Verfahrenseffizienz dienenden geltenden Regelungen, vor allem aus dem UVP-G)
- Vereinheitlichung der Kriterien und Schwellenwerte für die Freistellung bzw. die Art des erforderlichen Genehmigungsverfahrens (Anzeige, vereinfachtes oder ordentliches Verfahren).
- Gesetzliche Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für Energiewendevorhaben bei Interessenabwägungen im Genehmigungsverfahren (gem Art 16f RED-III-RL)
Diese Seite wurde zuletzt am 26.3.2026 aktualisiert. Unser Maßnahmenmonitor wird laufend ergänzt. Änderungsvorschläge und Feedback gerne an team@klimadashboard.org.