Geothermie kann eine zuverlässige und emissionsarme Energiequelle sein. Sie kann zum Beispiel zur Versorgung von Gebäuden mit Wärme eingesetzt werden. In Österreich sind mehrere Schritte für einen gesicherten Rechtsrahmen im Regierungsprogramm vorgesehen.
Rechtsrahmen für Geothermie
- Ausarbeitung einer Bundesstrategie für Geothermie. Zentrales Ziel ist es konkrete Ausbauziele und die dafür notwendigen Umsetzungsschritte zu definieren und anzustoßen.
- Die Setzung den notwendigen gesetzlichen Regelungen im MinRoG (insbesondere zum Verfügungsrecht, Benutzung fremder Grundstücke in großer Tiefe ohne Berührung des oberflächennahen Bereichs, sowie Aufbereitung des Trägermediums) und Wasserrechtsgesetz (insbesondere die Nutzung des Wärmeinhalts von Tiefenwassern und Duldungspflicht beim Durchbohren und Durchleiten von Wasser in großer Tiefe, sowie Wiedereinleitung von thermisch genutzter Thermalwässer).
- Schaffung risikobasierter Förderinstrumente zur Abfederung des Fündigkeitsrisiko und des Risikos von Fehlbohrungen
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