Die Vernichtung von Neuwaren verbieten
Derzeit werden riesige Mengen an Neuware vor allem im Onlinehandel vernichtet (in Österreich 1,4 Millionen Pakete Neuware pro Jahr), weil deren Rückführung in den Verkaufsprozess höhere Kosten verursacht als die Vernichtung. Diese Verschwendung von Ressourcen muss stark eingeschränkt werden, indem die Vernichtung von Neuware verboten wird. Für die Kontrolle sollen unabhängige Stellen geschaffen werden; ab dem ersten Vergehen sollen konsequent Strafen verhängt werden. (In Deutschland wurde vor Kurzem ein solches Verbot eingeführt. Recherchen haben jedoch gezeigt, dass große Mengen Neuware trotz des Verbots weiterhin vernichtet werden.) Um ein Umgehen durch die Onlinehändler und eine Abwälzung der Kosten auf die Verbraucher:innen zu vermeiden, sollen mit den Firmen ergänzende Vereinbarungen zu deren Selbstverpflichtung getroffen werden. Im Fall, dass die Waren durch die Rücksendung unverkäuflich geworden sind, sollen sie an Bedürftige oder soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Diese Weitergabe/Spende muss offengelegt und transparent gemacht werden, um einen Werbeeffekt für die Firmen zu generieren und gleichzeitig einen Wettbewerb der Händler:innen um mehr Nachhaltigkeit zu entfachen.
Diese Seite wurde zuletzt am 27.2.2025 aktualisiert. Unser Maßnahmenmonitor wird laufend ergänzt. Änderungsvorschläge und Feedback gerne an team@klimadashboard.org.